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Zivilmilitärische Zusammenarbeit

| Kategorien: Clubreport

Zu Gast war Kapitän zur See Berend Burwitz, Kommandeur Landeskommando Niedersachsen mit Dienstsitz in Hannover. Es ist seine letzte Verwendung, bevor er im März des kommenden Jahres in den wohlverdienten Ruhestand gehen wird. In dieser Verwendung verantwortet er alle Bundeswehrstandorte in Niedersachsen, darunter auch der größte Standort der Bundeswehr in Wilhelmshafen mit mehr als 9000 Soldaten. Dabei geht es um alle territorialen Themen, für (Auslands-) Einsätze der in Niedersachsen stationierten Soldaten ist er nicht zuständig.

Auch in den Verantwortungsbereich des Kommandeurs fällt die zivilmilitärische Zusammenarbeit in Niedersachsen. Bundesweit hält die Bundeswehr hierfür 15.000 Soldaten sowie weitere 17.000 Sanitätsdienstliche Soldaten vor. Der überwiegende Teil davon sind Reservisten, die die Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Organisiert wird dieses Personal im Wesentlichen in Kreisverbindungskommandos (KVK). Jeweils eines der zwölf-köpfigen Kommandos gibt es in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt, geführt von einem Stabsoffizier. Auch unser Präsident und Oberstleutnant Jens Müller leitet ein Kreisverbindungskommando. Im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit berät der Kommandeur auch die Landesregierung, im Schwerpunkt das Innenministerium. Weitere Aufgabengebiete sind unter anderem der Umweltschutz und die Militärpolizei.

Seit Aufkommen der Covid-19-Pandemie, so Kapitän z.S. Burwitz, waren 20 der 49 Niedersächsischen KVKs aktiviert. Im Falle einer Aktivierung ist das KVK, vertreten durch den Leiter und einen Arzt, Mitglied des Krisenstabes, um dort hinsichtlich der Fähigkeiten der Bundeswehr zu beraten und Hilfeleistungsanträge auf den Weg zu bringen. Der Rest des Teams stellt bei Bedarf im Hintergrund den schichtfähigen Bürobetrieb her. Die vom Krisenstab nachgefragten Fähigkeiten können unterschiedlichste Dinge sein: Transportkapazitäten, helfende Hände, Unterkünfte oder auch die Durchführung von Abstrichen bei Covid-19-Verdachtspersonen. Seit März dieses Jahres hat die Bundeswehr aus den Krisenstäben 844 (Niedersachsen 101) Hilfeleistungsanträge entgegengenommen, 529 (Niedersachsen 59) wurden gebilligt und umgesetzt. Ein bekannter Fall war das massive Aufkommen an Neuinfektionen bei Tönnies in NRW. Dort unterstützte die Bundeswehr innerhalb von Stunden mit mehr als 200 Soldaten. Grundlage ist stets ein Amtshilfeersuchen gemäß Art. 35 GG und Art. 87a GG.

Der interessante Folienvortrag schloss mit einer sehr interessierten Fragerunde.